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adlatus Schweiz
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Bahnhofstrasse 5
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Nachfolgeregelung für KMUs

Eine der wichtigsten strategischen Herausforderung für eine KMU ist die Regelung der Nachfolge. Die Nachfolgeregelung der KMUs hat eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung.

Das adlatus Netzwerk verfügt über Spezialisten mit praktischer Erfahrung zur Lösung von Fragen aller Art im Zusammenhang mit der Regelung der Nachfolge in einer KMU. Adlaten haben ihre Nachfolge geregelt und wissen was dies bedeutet.

Die Nachfolgeregelung - zu klärende Bereiche

An erster Stelle bei der Regelung der Nachfolge steht die Unternehmensbewertung und den damit zusammenhängenden Bereichen:

Due Diligence Prüfung des Unternehmens hinsichtlich ordnungsgemässer Buchführung, geprüfter Jahresrechnungen, Liquiditätsplan, Steuererklärungen vor der Unternehmensbewertung und Übernahme durch den Nachfolger
MwSt- Abrechnungen was muss beachtet werden
Personalwesen
Stand Abrechnungen mit Sozialversicherungen, BVG, Pensionskasse
Vertragswesen Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern, Abnahmeverträge, Lizenzverträge, Investitionsverträge, Wartungsverträge, Gebietsverträge, Mietverträge, Leasingverträge, Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Schenkungsvertrag
Rechtsfragen schwebende oder drohende Prozesse, Patronatserklärungen, Bürgschaften, Urheber- und Markenrechte, Change-of-Control-Verträge (Rechtsfolgen bei Besitzerwechsel)
Versicherungssituation Partner- und Rechtsfragen, sind alle Risiken aktuell abgedeckt, Haftungsfragen
Steuerliche Betrachtungen Sachübernahme / Sacheinlage-Vertrag Bestandteil der Statuten, MWST-Meldeverfahren
Eigene Vorsorge  BVG, zusätzliche. Versicherungsleistungen
Liegenschaften und Firma
 was muss wie übernommen werden
Einbringen der persönlichen Erfahrung der adlaten in der Nachfolgeregelung
Zeitpunkt, Unterstützung, Haftung, Planungshorizont, Verkäufer (was kommt nachher), Emotionale Probleme lösen.

 

 

 

 

 

                                

Nachfolgeregelung – ein Beispiel - wenn die Nachfolgeregelung nicht innerhalb der Familie gefunden werden kann.

Der Vater mit einer kaufmännischen Grundausbildung hat sich bei einer grossen Immobilienfirma ein reiches Wissen in der Verwaltung von und Handel mit Liegenschaften. Mit diesem Wissen und unternehmerischem Flair gelang es ihm mit selbstständigem Handel in Liegenschaften ein grosses Vermögen aufzubauen.

Der Unternehmer hatte einen Sohn, welcher sich jedoch nicht für die Uebernahme des Geschäftes begeistern konnte sondern gegen den Widerstand seines Vaters einen künstlerischen Weg als Musiker einschlug. Dies stellte den Vater vor das Problem, wie er sein Werk sichern und trotzdem seinem Sohn ein einigermassen sorgenfreies Leben ermöglichen kann, da dieser ja einer eher brotlosen Beschäftigung nachging.
Der Sohn als Nachfolger im Vermögen

Mit einem Berater wurden alle erdenklichen Möglichkeiten evaluiert. Schliesslich obsiegte die Variante, dass die eigenen Liegenschaften in der Firma blieben, diese in eine Immobilien-AG umgewandelt worden ist, deren Erträge dem Sohn schon von Beginn seines Studiums an zu Gute kommen sollten. Die drei anderen Bereiche, der Bau auf fremde Rechnung sowie Liegenschaftshandel und -verwaltung, sind in eine eigene Firma ausgegliedert worden, die der Unternehmer weiterhin leitete. Testamentarisch und durch die Einsetzung eines Willensvollstreckers ist garantiert worden, dass der Sohn beim Tode des Unternehmers Eigentümer der I-AG werde und dass eine Vertrauensperson ohne jede Mitwirkung des Erben die neue Firma einem Grossunternehmen der Branche verkaufen.